Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung

Das Land Vorarlberg informiert Sie, zu welchen Zwecken Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verarbeitung beruht und an welche Empfängerinnen bzw. Empfänger Ihre Daten gegebenenfalls weitergeleitet werden.

Bergführerwesen: Schule für Bergsteigen, Schule für Canyoning, Schule für Sportklettern, Schule für Wandern

Zwecke der Verarbeitung

Bewilligungen nach dem Schischulgesetz/nach dem Bergführergesetz

Rechtsgrundlagen

Schischulgesetz: Konzessionen 2. Abschnitt: - Schischulbewilligung 3. Abschnitt: Anerkennungen §§28 bzw 29;- Partieller Berufszugang 8. Abschnitt Bergführergesetz: - Konzessionen: 2. Abschnitt Bergsteigerschulbewilligung; 4. Abschnitt Anerkennungen §§28 bzw 29;- Partieller Berufszugang 5. Abschnitt

Empfängerkategorien

Kriterien für die Speicherdauer

Personenbezogene Daten sind dem Vorarlberger Landesarchiv zur Übernahme anzubieten, sobald sie für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, die Anbietung kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Beurteilt sie das Vorarlberger Landesarchiv als Archivgut, sind ihm die Daten im Original zu übergeben, sonst zu vernichten.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben das Recht auf Auskunft: Sie können eine Bestätigung darüber verlangen, ob und in welchem Ausmaß wir Ihre Daten verarbeiten. Gegebenenfalls besteht auch ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Bestätigung der Identität

Bei Geltendmachung der oben genannten Rechte ersuchen wir Sie um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Im Zweifel können wir zusätzliche Informationen zur Bestätigung Ihrer Identität anfordern. Dies dient dem Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Privatsphäre.

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Die Befugnis der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung beruht auf den jeweiligen für ihren Antrag geltenden Bestimmungen nach dem Schischulgesetz bzw Bergführergesetz. Ergänzend dazu geben sie mit der Antragstellung die Einwilligung zur Verarbeitung der im Antrag erhobenen Datenkategorien. Sie können ihren Antrag bis zur Rechtskraft der Bewilligung jederzeit zurückziehen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw bis zum Zurückziehung ihres Antrages wird nicht berührt.

Beschwerderecht

Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, ersuchen wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, um allfällige Fragen aufklären zu können. Selbstverständlich haben Sie auch das Recht, sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde in Wien (www.dsb.gv.at) zu beschweren.

Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte jedoch zur Folge, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann.

Sollten Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie die Verantwortliche / den Verantwortlichen oder die Datenschutzbeauftragten des Landes Vorarlberg kontaktieren.

Verantwortliche/Verantwortlicher

Bezeichnung:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Straße:
Römerstraße 15
PLZ, Ort:
6901 Bregenz
Telefon:
+43 5574 511 0
E-Mail-Adresse:
land@vorarlberg.at

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Bezeichnung:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Straße:
Römerstraße 15
PLZ, Ort:
6901 Bregenz
Telefon:
+43 5574 511 20112
E-Mail-Adresse:
dsba@vorarlberg.at